Anfrage 0212

Aus DGfM
Version vom 7. Dezember 2017, 14:10 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Thema:''' Kodierung der Luxation einer Hüft-TEP '''1. Anfrage vom:''' 29.11.2017 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' Kodierung einer älter…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thema: Kodierung der Luxation einer Hüft-TEP

1. Anfrage vom: 29.11.2017

Stand:


2. Problembeschreibung:

Kodierung einer älterer, anamnestischen Erkrankung mit aktueller Prophylaxe/Therapie.


3. Frage:

Wird eine Lungenembolie, die vor einigen (konkret fünf) Monaten akut war und nach Entlassung weiter mit Antikoagulantien behandelt wird bei einem weiteren Aufenthalt gemäss D003l Nebendiagnose weiter mit I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale kodiert oder findet der Passus "Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert" Anwendung und die Kodierung erfolgt mit Z86.7Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese?


4. ggf. Lösungsansatz:

Eindeutige Regelung in den DKR bezüglich der Kodierung von Erkrankungen, die in der Vergangenheit lagen, aber noch behandelt werden, also ältere vs. akute Lu.-embolie


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

I26.9 Lungenembolie<br\> D003l Nebendiagnose

Antwort

....


Zurück zu Anfrage 0210

Weiter zu Anfrage 0212

Zurück zur Anfragen Übersicht