Anfrage 0229
Thema: Fallzusammenführung Hysterektomie mit zusätzlicher Adhäsiolyse
1. Anfrage vom: 24.08.2018
Stand:
2. Problembeschreibung:
Wir haben bei einer Patientin eine Hysterektomie mit zusätzlicher Adhäsiolyse durchgeführt. Es kam zu einer Nachblutung und Revision und danach zum Anstieg der Infektionsparameter. Es wurde eine iatrogene Blasenläsion vermutet und die Patientin in die urologische Abteilung eines anderen Krankenhauses verlegt. Die Urologen haben eine Blasenläsion ausgeschlossen und die Patientin zur weiteren Infektbehandlung zu uns zurück verlegt. Die Fälle müssen gemäß FPV §3 (3) zusammen geführt werden. Im Abrechnungsdatensatz hatten wir deshalb die T81.2 Versehentliche Stich-Risswunde während eines Eingriffes… (meiner Meinung nach korrekt) mitverschlüsselt.
3. Frage:
Ist der Kode T81.2 im zusammengeführten Abrechnungsdatensatz anzugeben?
4. ggf. Lösungsansatz:
Ja, weil die T81.2 im Datensatz des 1. Aufenthaltes korrekt enthalten ist und die Datensätze nur rein formell zusammengeführt werden müssen.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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