Anfrage 0270

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Thema: monokausale Kodierung


1. Anfrage vom: 10.12.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Wir haben hier einen Fall, in dem im OP-Bericht folgendes steht:

Hierbei fällt auf, das der Clip, welcher auf der Arteria zystica platziert war, jetzt nur noch an einem Bindegewebsstrang fixiert ist. Hier ist sicherlich die Blutungsquelle zu vermuten. Es erfolgt dann Entfernen dieses Clips und Platzieren von zwei neuen Clips auf dem arteriellen Strang in entsprechenden Abstand zum Leberhilus (die Arterie war beim Ersteingriff weit peripher durchtrennt worden).Es erfolgt dann Ausspülen des Hämatoms im Unterbauch, Platzieren einer Easy flow Drainage im Gallenblasenbett.

Wir haben in diesem Fall 5-514.c1 Andere Operation an den Gallengängen: Blutstillung laparaskopisch verschlüsselt.

Der MDK schreibt dazu:
5-389.6x hat als Inclusivum Ligatur von Blutgefäßen. Klippen und legieren sind in der Auswirkung auf das Gefäß identisch. Die A. cystika war identifiziert und wurde geklippt. Die A. Cystika ist ein Ast der A. hepatica. Diese ist unter 5-389.61 explizit genannt. Da dies Gefäß im vorderen Anteil nicht mehr Hepatika heißt war nun der sonstige Code zu wählen.“


3. Frage:

Wer hat Recht ?


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

.....


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