KDE-537
Schlagwort: Transmissionsprophylaxe, HIV, Neugeborenes – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 24.06.2015
Aktualisiert: 01.01.2016
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020
Problem/Erläuterung
Unmittelbar nach geplanter Schnittentbindung wird bei einem klinisch gesunden Reifgeborenen einer HIV-positiven Mutter, welche in der Schwangerschaft eine antiretrovirale Behandlung erhalten hat, eine antiretrovirale Transmissionsprophylaxe oral begonnen. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4:
Als Hauptdiagnose ist Z20.6 Kontakt mit und Exposition gegenüber HIV [Humanes Immundefizienz-Virus] zu kodieren.
25.08.2016 Eine Schädigung des Neugeborenen liegt nicht vor. Kein Änderungsbedarf.
Kommentierung FoKA:
Dissens (04.07.2016)
Die korrekte Kodierung lautet bei Beachtung der Hinweistexte in der Klassifikation:
P00.2 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter
Schädigung des Fetus oder Neugeborenen durch eine Infektionskrankheit der Mutter, die unter A00-B99 und J09-J11 klassifizierbar ist, aber ohne Manifestation dieser Krankheit beim Fetus oder Neugeborenen
Exkl.:
Infektionen des Genitaltraktes der Mutter und mütterliche Infektionen an sonstigen Lokalisationen (P00.8)
Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch sind (P35-P39)
Der Begriff Schädigung des Neugeborenen ist nicht mit dem Begriff einer manifesten Erkrankung gleichzusetzen.
Der Kode Z20.6 Kontakt mit und Exposition gegenüber HIV [Humanes Immundefizienz-Virus] ist zusätzlich als Nebendiagnose zu kodieren.
Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)
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