Diskussion:Anfrage 0321
Aus DGfM
Version vom 11. November 2021, 12:21 Uhr von Schaefer (Diskussion | Beiträge)
Auszug aus dem OPS: "Bei Anwendung unterschiedlicher Substanzen zur Antikoagulation ist die Art der Antikoagulation zu verschlüsseln, welche bei der Behandlung überwiegend verwendet wurde"- z.B Hinw. unter 8-854; Es folgt, dass bei einheitlichem kont. Verfahren- CVVH; CVVHD oder CVVHDF- arteriell lasse ich mal hier weg- die Zeiten unabh. vom Antikoagulans zu addieren sind (bei Filterwechsel etc, wie beschrieben); wechselt das Verfahren an sich z.B von CVVHD auf CVVHDF sind unterschiedliche Kodes zu verwenden. - sieh auch hier als Bsp Hinweis unter 8-854 "Es ist jede durchgeführte Hämodialyse zu kodieren"; --Neiser (Diskussion) 15:42, 10. Nov. 2021 (CET)
Konsens zu Uwe--Schaefer (Diskussion) 12:21, 11. Nov. 2021 (CET)