Anfrage 0296

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Thema: Hauptdiagnose bei CA als Erstdiagnose

1. Anfrage vom: 01.09.2020

Stand: 18.10.2021


2. Problembeschreibung:

Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte wegen häuslichem Sturz. Klinisch und radiologisch zeigte sich ein Hinweis auf eine Oberarmkopffraktur S42.29, die operativ versorgt wurde. … Im Verlauf kam es zu einem relevanten Hb-Abfall mit erforderlicher EK-Gabe, die Patientin wurde internistisch vorgestellt und eine ÖGD und Darmspieglung mit PE, Biopsie für Histo-Pathologie durchgeführt.

Der histopathologische Befund zeigte ein bis dato unbekanntes,gut differenziertes, tubuläres Adenokarzinom der Antrummukosa mitInfiltration der Muskularis mukosae als Erstdiagnose C16.3.


3. Frage:

Da es sich um die Erstdiagnose eines CA handelt: Was ist die Hauptdiagnose? Die operativ versorgte OA-Fraktur oder das Antrum-CA, da es Erstdiagnose ist.

Wie ist in dem Zusammenhang der Beschluss des Schlichtungsausschusses zu interpretieren bzw. anzuwenden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

- DKR 0201n Auswahl und Reihenfolge der Kodes … War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen

- Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG, AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist.

- ggf. weiter Schiedstellenbeschlüsse?

Antwort

Solange nicht Metastasen eines Tumors eine pathologische Fraktur bedingt haben, wird die zur Aufnahme führende Fraktur als Hauptdiagnose kodiert. Auch nach Analyse zum Abschluss der Behandlung hat der Tumor keine Symptome oder Umstände bedingt, welche die Entscheidung zur stationären Aufnahme beeinflusst und somit veranlasst hätte. Konkurrierende Hauptdiagnosen liegen hier nicht vor.

Der Beschluss des Schlichtungsausschuss aus dem Jahr 2016 bezieht sich auf die Behandlung einer bekannten Tumorerkrankung. Dieser Sachverhalt trifft im Fallbeispiel nicht zu.

(Stand 18.10.2021)


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