Anfrage 0321
Thema: kontinuierlich durchgeführte Dialyseverfahren DKR 1401
1. Anfrage vom: 18.10.2021
Stand:
2. Problembeschreibung:
Gemäß DKR 1401 werden die Zeiten von kontinuierlich durchgeführten Dialyseverfahren addiert, wenn es zu keiner Unterbrechung unter 24 Stunden kommt und kein nicht-kontinuierliches Verfahren zwischen den kontinuierlichen Dialysen durchgeführt wird. Wenn nun das Mittel der Antikoagulation (Bsp. Heparin auf ‚sonstige Substanz‘, kommt es häufig zu Diskussionen darüber, ob die Zeiten des OPS trotzdem addiert werden müssen, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Frage:
Werden die Zeiten des kontinuierlichen Verfahrens nur addiert, wenn es sich um exakt den gleichen 5-stelligen OPS handelt, oder spielt die Art der Antikoagulation keine Rolle und das Vorliegen des gleichen Verfahrens (=4-Steller –> Hämodialyse/Hämodiafiltration/Hämofiltration) reicht aus, um die Verfahren zeitlich zusammen zu fassen? Wenn Zweiteres zutrifft, unter welcher 5. Stelle (Antikoagulation); des zuerst oder später verwendeten Medikamentes?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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