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Schlagworte: Therapieeinheiten Weaning

Erstellt: 27.03.2024

Stand:

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Bei den OPS

8-718.8- Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit und

8-718.9- Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit

gilt u.a. folgendes Mindestmerkmal:

„Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche mit durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche: (…)“.

Wie ist dieser Wortlaut zu verstehen?

Kodierempfehlung SEG-4:

Zahl der Therapieeinheiten:
Über die Dauer der Behandlung müssen durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (TE) wöchentlich erfolgen.
Beispiel: in der ersten Behandlungswoche kommen 8 TE zum Einsatz, in der zweiten Woche kommen 12 TE zum Einsatz, dann werden durchschnittlich in diesen beiden Wochen 10 TE eingesetzt und die Anforderung ist erfüllt.

Dauer der Therapieeinheiten:
Eine Therapieeinheit muss mindestens 30 Minuten dauern. Therapieeinheiten, die kürzer als 30 Minuten dauern, dürfen nicht angerechnet werden und es kann keine durchschnittliche Dauer der TE herangezogen werden.

Mehrere Therapieeinheiten hintereinander:
Eine 60-minütige Behandlung entspricht zwei Therapieeinheiten (2 mal 30 Minuten), eine 90-minütige Behandlung entspricht drei TE (3 mal 30 Minuten) usw.
Dabei muss jede TE zusammenhängend erbracht werden. Wenn es sich bei der Therapiedauer nicht um ganze Vielfache von 30 Minuten handelt, so können die „übrigen“ Minuten nicht zu einer weiteren TE addiert werden.
Beispiel: Zwei einzelne Therapieeinheiten von 45 Minuten werden als 2 TE gewertet, die jeweils „übrigen“ 15 Minuten können hierbei nicht zu einer dritten TE zusammengezählt werden.

Kommentierung FoKA:

...

(Stand: ...)


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