Anfrage 0086
1. Anfrage vom: 11.02.2014
Stand:
2. Problembeschreibung:
Ein Patient wird aufgrund einer Verbrennung 3. Grades aufgenommen. Während des stationären Aufenthalts entwickelt sich aus der Verbrennungswunde eine Infektion.
3. Frage:
Wahl der Nebendiagnose, welche den Infekt beinhaltet:
- ist hier die ICD T79.3 (Posttraumatische Wundinfektion, a.n.klassifiziert) oder
- die ICD T89.02 (Sonstige näherbezeichnete Komplikationen eines Traumas: Infektion) mit dem jeweiligen Erreger zu dokumentieren?
4. ggf. Lösungsansatz:
Überlegungen: - Lt. DKR darf T89.02 nur dann kodiert werden, wenn kein Code für eine spezifische Verschlüsselung vorhanden ist (beispielsweise sind Phlegmone nach einem Katzenbiss spezifischer als der Code T89.02).
- Die Frage ist, ob T79.3 spezifischer als T89.02 ist oder vielmehr T89.02 den Infekt infolge der Verbrennung genauer beschreibt.
Mögliches Fazit:
Da der Text bzgl. T79.3 sehr unspezifisch „a.n.klassifiziert“ lautet, könnte die ICD T89.02, welche mit einer spezifischeren Definition versehen ist, auch als die zutreffende gewertet werden.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
DKR 1905
Antwort
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