Anfrage 0086
1. Anfrage vom: 11.02.2014
Stand: 28.04.2014
2. Problembeschreibung:
Ein Patient wird aufgrund einer Verbrennung 3. Grades aufgenommen. Während des stationären Aufenthalts entwickelt sich aus der Verbrennungswunde eine Infektion.
3. Frage:
Wahl der Nebendiagnose, welche den Infekt beinhaltet:
- ist hier die ICD T79.3 (Posttraumatische Wundinfektion, a.n.klassifiziert) oder
- die ICD T89.02 (Sonstige näherbezeichnete Komplikationen eines Traumas: Infektion) mit dem jeweiligen Erreger zu dokumentieren?
4. ggf. Lösungsansatz:
Überlegungen:
- Lt. DKR darf T89.02 nur dann kodiert werden, wenn kein Code für eine spezifische Verschlüsselung vorhanden ist (beispielsweise sind Phlegmone nach einem Katzenbiss spezifischer als der Code T89.02).
- Die Frage ist, ob T79.3 spezifischer als T89.02 ist oder vielmehr T89.02 den Infekt infolge der Verbrennung genauer beschreibt.
Mögliches Fazit:
Da der Text bzgl. T79.3 sehr unspezifisch „a.n.klassifiziert“ lautet, könnte die ICD T89.02, welche mit einer spezifischeren Definition versehen ist, auch als die zutreffende gewertet werden.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Die Komplikation der Verbrennung selbst ist zunächst so spezifisch wie möglich (z.B. Dermatitis, Fasziitis oder Myositis) zu kodieren, um die Manifestation und Lokalisation abzubilden. Der Kode T79.3 Posttraumatische Wundinfektion, anderenorts nicht klassifiziert kann zusätzlich kodiert werden, um die Ätiologie der Erkrankung darzustellen. Sofern die Erreger diagnostiziert wurden, sind diese ergänzend zu kodieren.
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