Anfrage 0122

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1. Anfrage vom: 06.05.2015

Stand:


2. Problembeschreibung:

Eine Patientin mit akutem Abdomen wurde laparotomiert. Intraoperativ fand sich ein mechanischer Ileus auf Grund einer Bride, der Dünndarm war kurzstreckig nekrotisch und musste reseziert werden. Kodiert wurde neben „K56.5 Intestinale Adhäsionen [Briden] mit Obstruktion“ als Hauptdiagnose zusätzlich die Nebendiagnose K55.0 Akute Gefäßkrankheiten des Darmes. In der Einzelfallbegutachtung vor Ort wurde durch den MDK – im Dissens – die Nebendiagnose gestrichen. Das Widerspruchs-Gutachten hat diese Streichung bestätigt.

3. Frage:

Ist die zusätzliche Kodierung der Nebendiagnose bei eingetretener Dünndarmgangrän gerechtfertigt?


4. ggf. Lösungsansatz:

Unter der ICD „K55.0“ ist „Dünndarmischämie“ inkludiert. Durch die zusätzlich notwendige Resektion eine Dünndarmsegments ist der Aufwand belegt.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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