Anfrage 0280

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Thema: Grundsätzliche Kodierbarkeit von P01.5

1. Anfrage vom: 02.04.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Wir betreiben eine große Geburtshilfe und eine Neonatologie Level 1. Häufiger Streit mit dem MDK ist die Kodierbarkeit der P01.5 „Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch Mehrlingsschwangerschaft“. Der MDK argumentiert regelmäßig, dass alle Auswirkungen der Mehrlingsschwangerschaft schon durch die Kodes für z.B. geringes Geburtsgewicht, Mehrlingsschwangerschaft per se, vorzeitige Geburt usw. abgebildet seien. Unsere Neonatologin vertritt demgegenüber, dass die Mehrlingsschwangerschaft jeden der Feten schädigt, und zwar über die spezifisch kodierbaren einzelnen Beeinträchtigungen hinaus (und dass der Kode P01.5 ansonsten völlig überflüssig sei).


3. Frage:

Gibt es Stellungnahmen zu diesem Problem? Ich habe leider nichts gefunden.


4. ggf. Lösungsansatz:

In Einzelfällen empfiehlt der MDK alternativ z.B. die P07.3. P07 trägt aber den Zusatz a.n.k., sodass die Auslösung der Frühgeburtlichkeit durch Mehrlingsschwangerschaft spezifischer wäre und m.E. richtig.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

.....


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