KDE-231
Schlagwort: Karzinom, Metastase, Fistelresektion, Hauptdiagnose – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 17.06.2008
Aktualisiert SEG 4: 01.01.2018
Aktualisiert FoKA: 30.07.2018
Aktualisiert: 20.10.2020
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020
Problem/Erläuterung:
Mit Operation und postoperativer Nachbestrahlung behandeltes Karzinom des Mittelgesichtes; ferner Unterkieferteilresektion bei Knochenmetastase. Anschließend persistierende intra- und extraorale Fistel. Aktuell: Fistelresektion; sonst keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose ist T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert (darunter auch Persistierende postoperative Fistel; ein organspezifischer Kode existiert nicht). Aufnahmegrund war weder die maligne Erkrankung noch eine Chemo-/Strahlentherapie, so dass die Hauptdiagnose gemäß Hauptdiagnosendefinition zu wählen ist (siehe DKR 0201).
Kommentar FoKA
Dissens:
Erworbene Fisteln gehören in der ICD 10 in vielen Fällen zu den abszedierenden Entzündungen. So wurde in 2017 die ösophagotracheale Fistel explizit dem Kode J86.0 Pyothorax mit Fistel als Klarstellung zugeordnet.
Ein spezifischer Kode für das im Beispiel beschriebene Krankheitsbild ist entsprechend des alphabetischen Verzeichnisses ein Eintrag aus K12.28:
- Mundantrumfistel
- Mundbodenfistel
- Mundfistel
- Mundhöhlenfistel
- Orale Fistel
Hat die Fistel ihren Ursprung in der Region der Metastase des Unterkiefers, ist ein Kode aus K10.2- Entzündliche Zustände der Kiefer zu wählen.
Der Kode T81.8 ist gemäß DKR D015 nur dann auszuwählen, wenn kein spezifischerer Kode existiert.
(Stand 30.07.2018)
Rückmeldung SEG 4
Ein organspezifischer Fistelkode ist uns für diesen Fall nicht bekannt.
Zurück zu KDE-230
Weiter zu KDE-232