Anfrage 0284
Thema: Wunddebridement versus oder zusätzlich zur Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht
1. Anfrage vom: 03.07.2020
Stand: 07.09.2021
2. Problembeschreibung:
Nach Flexverletzung im Gesicht wird bei dem Patienten eine Rekonstruktion der Weichteile der Wange (5-778.1) durchgeführt.
3. Frage:
Kann der OPS 5-896.14 (Wunddebridement) zusätzlich kodiert werden, da laut OP-Bericht ein Wunddebridement der großflächigen Schnittwunde vor dem Verschluss erfolgte oder ist dies integraler Bestandteil der Operation?
4. ggf. Lösungsansatz:
Im Hinweis den OPS 5-896 (Wunddebridement) ist festgelegt, dass dieser nicht im Zusammenhang mit einer Primärnaht (5-900.0-) zu kodieren ist. Im OPS 5-900.0 wiederum ist der OPS 5-778.- als Exklusivum angegeben. Ist somit der Rückschluss zu ziehen, dass auch bei einer Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht im Sinne einer primären Wundversorgung der OPS des Wunddebridements nicht zusätzlich zu kodieren ist?
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Im OPS 5-896 Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] mit Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut wird ein Wunddebridement wie folgt beschrieben: "Ein Wunddebridement ist ein chirurgisches oder ultraschallbasiertes Vorgehen zur Entfernung von geschädigtem, infiziertem, minderdurchblutetem oder nekrotischem Gewebe der Haut und Unterhaut bis zum Bereich des vitalen Gewebes."
Bei einer Korrektur von Wundrändern im Bereich der tiefergelegenen Weichteile oder der Haut handelt es sich nicht um ein zusätzliches Wunddebridement.
Wenn die Wundversorgung entsprechend des OPS 5-778 Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht erfolgte und die Wunde primär verschlossen wurde, ist die Kodierung eines Wunddebridements nicht korrekt. Bei einer offenen Wundversorgung mit sekundärer Rekonstruktion/Wundheilung ist die Kodierung des Wunddebridements nicht durch ein Exklusivum ausgeschlossen.
(Stand: 07.09.2021)
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