Anfrage 0326

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Thema: Beatmungsentwöhnung

1. Anfrage vom: 18.11.2021

Stand: 20.06.2022


2. Problembeschreibung: Im Hinweis zu den Beatmungsentwöhnungs-OPS 8-718* ist geregelt, dass dieser bei Patienten mit Beatmungzeit gem. DKR über 95 bzw. 168 Stunden anzugeben ist.


3. Frage:

Wie sind die, in den Hinweisen der Weaning-OPS vorgegeben, Beatmungsstunden (>95 / >168 Stunden) zu verstehen?

- Sind sie die Eingangsvoraussetzung? = ab dem Überschreiten der Stundenanzahl darf der erste Weaningtag gezählt werden

- oder sind sie nur Grundvoraussetzung für die Kodierung des OPS? = der erste Weaningtag kann nach weniger als 96/169 Stunden Beatmung bereits erfolgen – der OPS wird dann kodiert, wenn der Patient während des Aufenthaltes über die Stundenzahl kommt.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-718*

Antwort

Die Dauer der Behandlungstage zur Beatmungsentwöhnung beginnt an dem Tag, an dem die Mindestmerkmale der jeweiligen Kodes (8-718.-) erfüllt werden (maschinelle Beatmung im Wechsel mit Spontanatmungsversuch oder Dokumentation, warum ein solcher nicht möglich war). Wenn nach Abschluss der Behandlung die Grenzen von 95 bzw. 168 Beatmungsdauer nicht erfüllt werden, kann der Schlüssel 8-718.- nicht kodiert werden.

Zur Auslegung der Schlüssel "Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung" stehen aktuell Entscheidungen des BSA und des BfArM an.

(Stand: 20.06.2022)


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