Anfrage 0021: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Antwort)
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''1. Problembeschreibung:'''  
+
'''1. Anfrage vom:'''   19.03..2012
  
wir führen in unserer Klinik die Komplexbehandlung nach OPS-Kode 8-552 (neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) durch. Im Rahmen der MDK-Anfragen wird immer häufiger die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei diesen Patienten hinterfragt. Nun haben wir
+
'''Stand: '''  21.05.2012
 +
 
 +
 
 +
'''2. Problembeschreibung:'''
 +
 
 +
wir führen in unserer Klinik die Komplexbehandlung nach OPS-Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-55...8-60.htm#code8-552 8-552] (neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) durch. Im Rahmen der MDK-Anfragen wird immer häufiger die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei diesen Patienten hinterfragt. Nun haben wir
 
von Kollegen erfahren, dass der Früh-Reha-Bartelindex von max. 30 Punkten ausreichen würde, primär die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei diesen Patienten zu begründen.
 
von Kollegen erfahren, dass der Früh-Reha-Bartelindex von max. 30 Punkten ausreichen würde, primär die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei diesen Patienten zu begründen.
  
  
  
'''2. Frage:'''  
+
'''3. Frage:'''  
  
 
Meine Frage, ist dies so korrekt?
 
Meine Frage, ist dies so korrekt?
Zeile 12: Zeile 17:
  
  
'''3. ggf. Lösungsansatz:'''  
+
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
  
  
  
'''4. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
+
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
 
  
 
Die Abgrenzung der verschiedenen Phasen der neurochirurgisch-neurologischen Frühreha wird in der  
 
Die Abgrenzung der verschiedenen Phasen der neurochirurgisch-neurologischen Frühreha wird in der  
 
[http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/empfehlungen/downloads/Rahmenempfehlung_neurologische_Reha_Phasen_B_und_C.pdf Rahmenempfehlung Frühreha] der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation erläutert. Der [http://www.kcgeriatrie.de/downloads/instrumente/frb.pdf Frühreha-Barthelindex] dient der pragmatischen Abgrenzung zwischen der Phase C und der Phase B der Frührehabilitation.  
 
[http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/empfehlungen/downloads/Rahmenempfehlung_neurologische_Reha_Phasen_B_und_C.pdf Rahmenempfehlung Frühreha] der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation erläutert. Der [http://www.kcgeriatrie.de/downloads/instrumente/frb.pdf Frühreha-Barthelindex] dient der pragmatischen Abgrenzung zwischen der Phase C und der Phase B der Frührehabilitation.  
In einer Standardarbeit von Schönle aus dem Jahr 1996 werden Patienten mit bis zu 25 Punkten der Phase B und ab 30 Punkten der Phase C zugeordnet [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/fruehreha.pdf].
+
In einer Standardarbeit von Schönle aus dem Jahr 1996 werden Patienten mit bis zu 25 Punkten der Phase B und ab 30 Punkten der Phase C zugeordnet.
 
+
Davon abzugrenzen ist die akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit, die sich eher an der BSG-Rechtssprechung orientiert, dass die akutstationäre Behandlung durch das Erfordernis der besonderen Mittel eines Krankenhauses begründet wird. Dazu gehören insbesondere die 24-stündige ärztliche Verfügbarkeit, eine besonders qualifizierte Pflege oder diagnostische/therapeutische Verfahren, die nur in Krankenhäusern verfügbar sind.
+
 
+
  
 +
Davon abzugrenzen ist die akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit im Sinne des §39 SGB V, die sich eher an der BSG-Rechtssprechung orientiert.  Die akutstationäre Behandlung wird durch das Erfordernis der besonderen Mittel eines Krankenhauses begründet. Dazu gehören insbesondere die 24-stündige ärztliche Verfügbarkeit, eine besonders qualifizierte Pflege oder diagnostische/therapeutische Verfahren, die nur in Krankenhäusern verfügbar sind.
  
 +
----
  
 
Zurück zu [[Anfrage 0020]]
 
Zurück zu [[Anfrage 0020]]

Aktuelle Version vom 11. September 2014, 15:04 Uhr

1. Anfrage vom: 19.03..2012

Stand: 21.05.2012


2. Problembeschreibung:

wir führen in unserer Klinik die Komplexbehandlung nach OPS-Kode 8-552 (neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) durch. Im Rahmen der MDK-Anfragen wird immer häufiger die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei diesen Patienten hinterfragt. Nun haben wir von Kollegen erfahren, dass der Früh-Reha-Bartelindex von max. 30 Punkten ausreichen würde, primär die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei diesen Patienten zu begründen.


3. Frage:

Meine Frage, ist dies so korrekt?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Die Abgrenzung der verschiedenen Phasen der neurochirurgisch-neurologischen Frühreha wird in der Rahmenempfehlung Frühreha der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation erläutert. Der Frühreha-Barthelindex dient der pragmatischen Abgrenzung zwischen der Phase C und der Phase B der Frührehabilitation. In einer Standardarbeit von Schönle aus dem Jahr 1996 werden Patienten mit bis zu 25 Punkten der Phase B und ab 30 Punkten der Phase C zugeordnet.

Davon abzugrenzen ist die akutstationäre Behandlungsbedürftigkeit im Sinne des §39 SGB V, die sich eher an der BSG-Rechtssprechung orientiert. Die akutstationäre Behandlung wird durch das Erfordernis der besonderen Mittel eines Krankenhauses begründet. Dazu gehören insbesondere die 24-stündige ärztliche Verfügbarkeit, eine besonders qualifizierte Pflege oder diagnostische/therapeutische Verfahren, die nur in Krankenhäusern verfügbar sind.


Zurück zu Anfrage 0020

Weiter zu Anfrage 0022

Zurück zur Anfragen Übersicht