Anfrage 0041

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1. Anfrage vom: 29.08.2012

Stand:


2. Problembeschreibung:

Leitliniengerecht erfolgte bei einer Patientin in einer stationären Behandlung die 3D Bestrahlung eines inguinal metastasierenden Adenokarzinoms. Es wurden die Primärtumorregion, sowie die inguinalen Lypmhabflusswege beidseits bestrahlt. In dem Bestrahlungsplan sind 3 Zielvolumina dokumentiert. Kodiert wurden diese 3 Zielvolumina mit dem OPS Schlüssel 8-522.d0. Dieser OPS wurde für den stationären Aufenthalt 3-mal verschlüsselt.


3. Frage:

Ist die Kodierung korrekt oder darf der OPS bei vorliegender Fallkonstellation nur einmal kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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