Anfrage 0041

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1. Anfrage vom: 29.08.2012

Stand:


2. Problembeschreibung:

Leitliniengerecht erfolgte bei einer Patientin in einer stationären Behandlung die 3D Bestrahlung eines inguinal metastasierenden Adenokarzinoms. Es wurden die Primärtumorregion, sowie die inguinalen Lypmhabflusswege beidseits bestrahlt. In dem Bestrahlungsplan sind 3 Zielvolumina dokumentiert. Kodiert wurden diese 3 Zielvolumina mit dem OPS Schlüssel 8-522.d0. Dieser OPS wurde für den stationären Aufenthalt 3-mal verschlüsselt.


3. Frage:

Ist die Kodierung korrekt oder darf der OPS bei vorliegender Fallkonstellation nur einmal kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Der diesbezügliche Hinweis zur 8-52 Strahlentherapie lautet:

Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System) Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann

Wenn die Bestrahlung des Patienten die Kriterien des OPS erfüllt, ist die Kodierung entsprechend des Beispiels korrekt.


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