Anfrage 0041

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Problembeschreibung:

Leitliniengerecht erfolgte bei einer Patientin in einer stationären Behandlung die 3D Bestrahlung eines inguinal metastasierenden Adenokarzinoms. Es wurden die Primärtumorregion, sowie die inguinalen Lypmhabflusswege beidseits bestrahlt. In dem Bestrahlungsplan sind 3 Zielvolumina dokumentiert. Kodiert wurden diese 3 Zielvolumina mit dem OPS Schlüssel 8-5422.d0. Dieser OPS wurde für den stationären Aufenthalt 3-mal verschlüsselt.


2. Frage:

Ist die Kodierung korrekt oder darf der OPS bei vorliegender Fallkonstellation nur einmal kodiert werden?


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:



Vorweg ein formeller Hinweis: die OPS-Ziffer wurde falsch angegeben. Den Kode 8-5422.d0 gibt es nicht. Es dürfte wohl die 8-522.d0 gemeint sein. Zur eigentlichen Frage: Wenn die Zielvolumina entsprechend der Definition im Hinweis zum OPS 8-52 festgelegt worden sind, so darf für jedes der 3 Zielvolumina eine entsprechende OPS-Ziffer kodiert werden.== Antwort ==

Zurück zu Anfrage 0040

Weiter zu Anfrage 0042

Zurück zur Anfragen Übersicht