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Ein 1 jähriges Kind wird im November 2011 wg. einer durch EHEC verursachten Darminfektion zur stationären Aufnahme eingewiesen (mittels mikrobiologsicher Untersuchung einer Stuhlprobe verifiziert); im Verlauf des Aufenthalts entwickelt sich ein hämolytisch – urämisches Syndrom (HUS), welches durch eine Hämodiafiltration therapiert wird. Kodiert wurde seitens des Krankenhauses das HUS mit der ICD „D59.3“ als Hauptdiagnose und die Darminfektion mit der ICD „A04.3“ als Nebendiagnose. Aufgrund dieser Verschlüsslung resultiert die DRG „L72Z“ mit einem Fallgewicht von 3,324.
Patientin gib bei der Aufnahme an, vor etwa drei Monaten erstmalig zwei Tage lang Fieber gehabt zu haben. Vor etwa drei Wochen habe sie erneut gefiebert. Nach Therapie mit Antibiotika sei eine Besserung eingetreten. Seit zwei Tagen habe die Patientin wiederum Temperaturen bis 39 °C. Anamnestisch ist bekannt, dass die Patientin seit ca. vier Jahren unter chronischer Hepatitis B leidet. Seit Mai 2012 erfolgte bei der Patientin eine Therapie mit Pegasys. Seit etwa einem halben Jahr habe die Patientin ca. 3 kg an Gewicht abgenommen. Sonst gab sie keine weiteren Beschwerden an. Die Patientin war im stationären Aufenthalt völlig unauffällig, Temperaturen wurden nicht beobachtet. Der Blutdruck lag im Tagesprofil zwischen 105 und 120 mmHg systolisch.
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Seitens des MDK wird nun gefordert, dass „A04.3“ als Hauptdiagnose kodiert werden müsse, da sich das HUS erst im Verlauf des Aufenthalts entwickelt habe. Würde man diesem Vorschlag folgen, resultiert die DRG „G67A“  mit einem Fallgewicht von 1,873.
Möglicherweise sind die erhöhten Temperaturen als Nebenwirkung von Pegasys anzusehen.
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'''3. Frage:'''  
 
'''3. Frage:'''  
 
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Trifft die o.g. Überlegung seitens des MDK zu und muss somit eine Änderung der Kodierung erfolgen?
Was ist die HD?
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'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
 
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Einerseits :
Wir haben die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-t36-t50.htm#T50 T50.9] als HD kodiert. Der MDK sieht die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-r50-r69.htm#R50 R50.9] als HD.
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1.)    Lt. DKR D002f „Hauptdiagnose“ ist als Hauptdiagnose diejenige zu wählen, welche nach Analyse hauptsächlich für den stationären Aufenthalt veranlassend war. In diesem Sinne  wäre die Darminfektion zutreffend.
 
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2.)    Lt. anliegender Datei, welche unter der Internetseite http://www.medknowledge.de/qualitaetsmanagement/fachgebiete.htm aufrufbar ist, wird „A04.3“ im Fall der Aufnahme eines Patienten mit Darminfektion durch EHEC als zutreffende Hauptdiagnose gewertet (entsprechend ist „D65.3“ dann bei Aufnahme eines Patientin mit „HUS“ als Hauptdiagnose zu wählen) – auf ein Procedere, welches anzuwenden ist, sofern sich das HUS erst im Verlauf entwickelt, wird hier nicht eingegangen.
 
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Andererseits:
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Ebenso lt. DKR D002f „Hauptdiagnose“ (Kommentar) wird ein sich während des stationären Verlaufs aus einer Angina Pectoris entwickelnder Myokardinfarkt als Letzterer verschlüsselt (als für die Behandlung aufwendigere Diagnose) – somit könnte  man im Sinne der Hauptdiagnose „HUS“ argumentieren, dass sich Letzteres aus der Darminfektion als aufwendigere Diagnose entwickelt habe.
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
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1.)    DKR siehe unter Punkt 3, Lösungsansatz
 
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2.)    Anliegende Datei (siehe hierzu Punkt 3)
  
 
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Version vom 19. Juli 2013, 14:14 Uhr

1. Anfrage vom: 18.07.2013

Stand:


2. Problembeschreibung: Ein 1 jähriges Kind wird im November 2011 wg. einer durch EHEC verursachten Darminfektion zur stationären Aufnahme eingewiesen (mittels mikrobiologsicher Untersuchung einer Stuhlprobe verifiziert); im Verlauf des Aufenthalts entwickelt sich ein hämolytisch – urämisches Syndrom (HUS), welches durch eine Hämodiafiltration therapiert wird. Kodiert wurde seitens des Krankenhauses das HUS mit der ICD „D59.3“ als Hauptdiagnose und die Darminfektion mit der ICD „A04.3“ als Nebendiagnose. Aufgrund dieser Verschlüsslung resultiert die DRG „L72Z“ mit einem Fallgewicht von 3,324. Seitens des MDK wird nun gefordert, dass „A04.3“ als Hauptdiagnose kodiert werden müsse, da sich das HUS erst im Verlauf des Aufenthalts entwickelt habe. Würde man diesem Vorschlag folgen, resultiert die DRG „G67A“ mit einem Fallgewicht von 1,873.

3. Frage: Trifft die o.g. Überlegung seitens des MDK zu und muss somit eine Änderung der Kodierung erfolgen?

4. ggf. Lösungsansatz: Einerseits : 1.) Lt. DKR D002f „Hauptdiagnose“ ist als Hauptdiagnose diejenige zu wählen, welche nach Analyse hauptsächlich für den stationären Aufenthalt veranlassend war. In diesem Sinne wäre die Darminfektion zutreffend. 2.) Lt. anliegender Datei, welche unter der Internetseite http://www.medknowledge.de/qualitaetsmanagement/fachgebiete.htm aufrufbar ist, wird „A04.3“ im Fall der Aufnahme eines Patienten mit Darminfektion durch EHEC als zutreffende Hauptdiagnose gewertet (entsprechend ist „D65.3“ dann bei Aufnahme eines Patientin mit „HUS“ als Hauptdiagnose zu wählen) – auf ein Procedere, welches anzuwenden ist, sofern sich das HUS erst im Verlauf entwickelt, wird hier nicht eingegangen. Andererseits: Ebenso lt. DKR D002f „Hauptdiagnose“ (Kommentar) wird ein sich während des stationären Verlaufs aus einer Angina Pectoris entwickelnder Myokardinfarkt als Letzterer verschlüsselt (als für die Behandlung aufwendigere Diagnose) – somit könnte man im Sinne der Hauptdiagnose „HUS“ argumentieren, dass sich Letzteres aus der Darminfektion als aufwendigere Diagnose entwickelt habe.

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: 1.) DKR siehe unter Punkt 3, Lösungsansatz 2.) Anliegende Datei (siehe hierzu Punkt 3)

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