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Sämtliche in Frage kommenden Kodes zur Komplexbehandlung und zur Frührehabilitation können kodiert werden, wenn die Mindestmerkmale erfüllt werden. Beatmungsstunden können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Kodierrichtlinie beachtet wird.
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Durch das DIMDI wurde zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ops/kapitel_8/faq_8015.htm].
 
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Version vom 27. Januar 2014, 13:59 Uhr

1. Anfrage vom: 15.11.2013

Stand:


2. Problembeschreibung:

In unser neurologischen Frührehaeinrichtung Phase B mit 15 Überwachungseinheiten(ab Dezember mit Beatmungsplätzen) sollen Beatmungspatienten aufgenommen werden. Wie werden diese korrekt abgerechnet?


3. Frage:

Kann ich die Beatmungsstunden mit der neurologischen Frühreha (8-552.) abrechnen oder ist dies nur mit der Intensivmedizinischen Koplexbehandlung (8-980.) möglich, (wenn die Voraussetzungen aus dem OPS gegeben sind)? Ist es möglich, beide OPS Ziffern bei einem Pat. abzurechnen?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Sämtliche in Frage kommenden Kodes zur Komplexbehandlung und zur Frührehabilitation können kodiert werden, wenn die Mindestmerkmale erfüllt werden. Beatmungsstunden können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Kodierrichtlinie beachtet wird. Durch das DIMDI wurde zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht [1].


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