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Sämtliche in Frage kommenden Kodes zur Komplexbehandlung und zur Frührehabilitation können kodiert werden, wenn die Mindestmerkmale erfüllt werden. Beatmungsstunden können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Kodierrichtlinie beachtet wird.
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Sämtliche in Frage kommenden Kodes zur Komplexbehandlung und zur Frührehabilitation können kodiert werden, wenn die Mindestmerkmale erfüllt werden. Durch das DIMDI wurde zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ops/kapitel_8/faq_8015.htm].
Durch das DIMDI wurde zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ops/kapitel_8/faq_8015.htm].
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Beatmungsstunden können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Kodierrichtlinie beachtet wird.
 
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Version vom 27. Januar 2014, 13:59 Uhr

1. Anfrage vom: 15.11.2013

Stand:


2. Problembeschreibung:

In unser neurologischen Frührehaeinrichtung Phase B mit 15 Überwachungseinheiten(ab Dezember mit Beatmungsplätzen) sollen Beatmungspatienten aufgenommen werden. Wie werden diese korrekt abgerechnet?


3. Frage:

Kann ich die Beatmungsstunden mit der neurologischen Frühreha (8-552.) abrechnen oder ist dies nur mit der Intensivmedizinischen Koplexbehandlung (8-980.) möglich, (wenn die Voraussetzungen aus dem OPS gegeben sind)? Ist es möglich, beide OPS Ziffern bei einem Pat. abzurechnen?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Sämtliche in Frage kommenden Kodes zur Komplexbehandlung und zur Frührehabilitation können kodiert werden, wenn die Mindestmerkmale erfüllt werden. Durch das DIMDI wurde zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht [1].

Beatmungsstunden können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Kodierrichtlinie beachtet wird.


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