Anfrage 0082: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''1. Anfrage vom:'''  15.11.2013
 
'''1. Anfrage vom:'''  15.11.2013
  
'''Stand: '''  
+
'''Stand: '''   27.01.2014
  
  

Aktuelle Version vom 28. April 2014, 12:08 Uhr

1. Anfrage vom: 15.11.2013

Stand: 27.01.2014


2. Problembeschreibung:

In unser neurologischen Frührehaeinrichtung Phase B mit 15 Überwachungseinheiten(ab Dezember mit Beatmungsplätzen) sollen Beatmungspatienten aufgenommen werden. Wie werden diese korrekt abgerechnet?


3. Frage:

Kann ich die Beatmungsstunden mit der neurologischen Frühreha (8-552.) abrechnen oder ist dies nur mit der Intensivmedizinischen Koplexbehandlung (8-980.) möglich, (wenn die Voraussetzungen aus dem OPS gegeben sind)? Ist es möglich, beide OPS Ziffern bei einem Pat. abzurechnen?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Sämtliche in Frage kommenden Kodes zur Komplexbehandlung und zur Frührehabilitation können kodiert werden, wenn die Mindestmerkmale erfüllt werden. Durch das DIMDI wurde zu diesem Thema eine FAQ veröffentlicht [1].

Beatmungsstunden können zusätzlich berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Kodierrichtlinie beachtet wird.


Zurück zu Anfrage 0081

Weiter zu Anfrage 0083

Zurück zur Anfragen Übersicht