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Schwangere bzw. Wöchnerinnen haben oft einen Eisenmangel, woraufhin Eisenpräparate verordnet werden. (aktueller Fall: Hb 6,2 mmol/l; Kh 0,31). Der MDK M-V fordert neuerdings die Bestimmung des Ferritinwertes.In den Gutachten wird seit einiger Zeit die Kodierung der Anämie wegen des fehlenden Ferritin gestrichen.
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Schwangere bzw. Wöchnerinnen haben oft einen Eisenmangel, woraufhin Eisenpräparate verordnet werden. (aktueller Fall: Hb 6,2 mmol/l; HK 0,31). Der MDK M-V fordert neuerdings die Bestimmung des Ferritinwertes.In den Gutachten wird seit einiger Zeit die Kodierung der Anämie wegen des fehlenden Ferritin gestrichen.
  
  
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Der Hb-Wert allein reicht in der Regel nicht für die Verschlüsselung einer (chronischen) Eisenmangelanämie aus. In den meisten Blutbildbefunden sind ergänzende Informationen wie MHC, MCV und MCHC enthalten. Bei Nachweis einer hypochromen und/oder mikrozytären Anämie und weiteren klinischen Befunden (z.B. Schwangerschaft) besteht der begründete Verdacht auf das Bestehen einer spezifischen Eisenmangelanämie auch im Sinne der  DKR D008.
  
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Die obligate Bestimmung von Ferritin ist nicht erforderlich.
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 16:44 Uhr

1. Anfrage vom: 07.05.2014

Stand: 17.09.2014


2. Problembeschreibung:

Schwangere bzw. Wöchnerinnen haben oft einen Eisenmangel, woraufhin Eisenpräparate verordnet werden. (aktueller Fall: Hb 6,2 mmol/l; HK 0,31). Der MDK M-V fordert neuerdings die Bestimmung des Ferritinwertes.In den Gutachten wird seit einiger Zeit die Kodierung der Anämie wegen des fehlenden Ferritin gestrichen.


3. Frage:

Ist die Auffassung des MDK korrekt oder reicht, wie bisher, die Bestimmung des Hb Wertes aus?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Der Hb-Wert allein reicht in der Regel nicht für die Verschlüsselung einer (chronischen) Eisenmangelanämie aus. In den meisten Blutbildbefunden sind ergänzende Informationen wie MHC, MCV und MCHC enthalten. Bei Nachweis einer hypochromen und/oder mikrozytären Anämie und weiteren klinischen Befunden (z.B. Schwangerschaft) besteht der begründete Verdacht auf das Bestehen einer spezifischen Eisenmangelanämie auch im Sinne der DKR D008.

Die obligate Bestimmung von Ferritin ist nicht erforderlich.

(17.09.2014)


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