Anfrage 0190

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thema: Carotis Rezidiv Stenose

1. Anfrage vom: 14.03.2017

Stand: 12.06.2017


2. Problembeschreibung:

Hauptdiagnose einer Rezidiv Stenose nach Carotispatchplastik


3. Frage:

Ist die Hauptdiagnose T82.8 oder I65.2 ?


4. ggf. Lösungsansatz:

Der Patch ist meiner Meinung nach ein Implantat: T82.8.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

ist der „T“ Code analog der SEG 4 Kodierempfehlung 140 „ Verschluss Prothesenbypass“

Antwort

Bei einer erneuten Thrombosierung an der Gefäßwand ist der Kode I65.2 zu verwenden. Nur bei einer Knickstenose oder einer Wulstbildung an den Nahträndern und einem Austausch des Patches als operatives Vorgehen wäre der Kode T82.8 zu verschlüsseln.

Die KDE 140 ist hier nicht anwendbar, da es dort um die Thrombose in einer Prothese (keine reguläre Anatomie), ging und in dem Fall ist ein Kode, der auf eine spezifische Organerkrankung hinweist, nicht anwendbar.

(Stand: 12.06.2017


Zurück zu Anfrage 0189

Weiter zu Anfrage 0191

Zurück zur Anfragen Übersicht