Anfrage 0219: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 13: Zeile 13:
 
'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
  
Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten  und deshalb mit dem OPS 5-251.0x zu verschlüsseln (DRG D25B / Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC)
+
Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten  und deshalb mit dem [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-23...5-28.htm#code5-251 OPS 5-251.0x] zu verschlüsseln (DRG D25B / Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC)
  
oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem OPS 5-250.2 (D06C / Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……) verschlüsselt werden?
+
oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-23...5-28.htm#code5-250 OPS 5-250.2] (D06C / Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……) verschlüsselt werden?
  
  

Version vom 20. März 2018, 17:14 Uhr

Thema: partielle Glossektomie vs. Exzision

1. Anfrage vom: 06.02.2018

Stand:


2. Problembeschreibung:

Wegen eines Zugenrandkarzinoms wird ein Teil der Zunge von 3 : 2,5 : 1,1 cm mit dem Laser reseziert und anschließend mehrschichtig rekonstruierend mit Vicryl genäht.


3. Frage:

Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten und deshalb mit dem OPS 5-251.0x zu verschlüsseln (DRG D25B / Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC)

oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem OPS 5-250.2 (D06C / Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……) verschlüsselt werden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

....


Zurück zu Anfrage 0218

Weiter zu Anfrage 0220

Zurück zur Anfragen Übersicht