Anfrage 0235

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Thema: Fallzusammenführung bei Hysterektomie mit zusätzlicher Adhäsiolyse

1. Anfrage vom: 24.08.2018

Stand:


2. Problembeschreibung:

Wir haben bei einer Patientin eine Hysterektomie mit zusätzlicher Adhäsiolyse durchgeführt. Es kam zu einer Nachblutung und Revision und danach zum Anstieg der Infektionsparameter. Es wurde eine iatrogene Blasenläsion vermutet und die Patientin in eine Urologie verlegt. Im Abrechnungsdatensatz hatten wir deshalb die T81.2 Versehentliche Stich-Risswunde während eine Eingriffes… (meiner Meinung nach korrekt) mitverschlüsselt. Die Urologen haben eine Blasenläsion ausgeschlossen und die Patientin zur weiteren Infektbehandlung zu uns zurück verlegt. Die Fälle müssen zusammen geführt werden.


3. Frage:

Darf die T81.2 im zusammengefassten Abrechnungsdatensatz verbleiben ?


4. ggf. Lösungsansatz:

Ja, weil die T81.2 im Datensatz des 1. Aufenthaltes korrekt enthalten ist und die Datensätze nur rein formell zusammengeführt werden müssen.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Keine passende DKR oder eine entsprechende Formulierung in der Fallpauschalenverordnung gefunden.


Antwort

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