Anfrage 0296

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Thema: Rekonvaleszentenplasma im Rahmen einer Covid 19 Erkrankung

1. Anfrage vom: 01.09.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Die stationäre Aufnahme der Patientin erfolgte wegen häuslichem Sturz. Klinisch und radiologisch zeigte sich ein Hinweis auf eine Oberarmkopffraktur S42.29, die operativ versorgt wurde. … Im Verlauf kam es zu einem relevanten Hb-Abfall mit erforderlicher EK-Gabe, die Patientin wurde internistisch vorgestellt und eine ÖGD und Darmspieglung mit PE, Biopsie für Histo-Pathologie durchgeführt.

Der histopathologische Befund zeigte ein bis dato unbekanntes,gut differenziertes, tubuläres Adenokarzinom der Antrummukosa mitInfiltration der Muskularis mukosae als Erstdiagnose C16.3.


3. Frage:

Da es sich um die Erstdiagnose eines CA handelt: Was ist die Hauptdiagnose? Die operativ versorgte OA-Fraktur oder das Antrum-CA, da es Erstdiagnose ist.

Wie ist in dem Zusammenhang der Beschluss des Schlichtungsausschusses zu interpretieren bzw. anzuwenden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

- DKR 0201n Auswahl und Reihenfolge der Kodes … War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen

- Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG, AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist.

- ggf. weiter Schiedstellenbeschlüsse?

Antwort

.....


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