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Die Krankenkasse kommt mit folgender Behauptung:
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Hier kollidieren zwei spezielle Kodierrichtlinien: die 1510p Komplikationen in der Schwangerschaft und die 0403d Zystische Fibrose.  U. E. findet die DKR 0403 hier keine Anwendung, da es in dieser Kodierrichtlinie darum geht, dass die HD bei einer zystischen Fibrose immer durch einen E84*-Kode abzubilden ist, egal durch welche Manifestation der Patient ins KH kommt. Das sehen wir jedoch anders, da eine Schwangerschaft keine Manifestation einer zystischen Fibrose ist, eine zystische Fibrose sich aber komplizierend auf die Mutter und auf das Kind auswirken kann.
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Hier kollidieren zwei spezielle Kodierrichtlinien: die 1510p ''Komplikationen in der Schwangerschaft'' und die 0403d ''Zystische Fibrose''.  U. E. findet die DKR 0403 hier keine Anwendung, da es in dieser Kodierrichtlinie darum geht, dass die HD bei einer zystischen Fibrose immer durch einen [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2022/block-e70-e90.htm#E84 E84*]-Kode abzubilden ist, egal durch welche Manifestation der Patient ins KH kommt. Das sehen wir jedoch anders, da eine Schwangerschaft keine Manifestation einer zystischen Fibrose ist, eine zystische Fibrose sich aber komplizierend auf die Mutter und auf das Kind auswirken kann.
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
  
Unter den Hinweisen zu [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-5-78...5-86.htm#code5-85 5-85] steht: Bei bereichsüberschreitenden Strukturen ist für die Kodierung der Operationsort ausschlaggebend. Wenn es zwei Operationsorte gibt,…dann kommen auch zwei OPS-Kodes in Betracht. Ist der Hinweis auch hier anzuwenden? Die Sehne wird am Radius befestigt, aber es wird dafür auch eine Faziotomie im Bereich des Oberarmes durchgeführt.
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Unserer Meinung nach gilt die DKR 0403.
 
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Die DRG I16A ''Andere Eingriffe an der Schulter und bestimmte Eingriffe an der oberen Extremität mit bestimmtem Eingriff an Schulter, Oberarm und Ellenbogen'' erscheint mir bei diesem Eingriff allerdings passender als die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2021/block-i26-i28.htm#I27 I27E] Bestimmte kleine Eingriffe am Weichteilgewebe, die von der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-5-78...5-86.htm#code5-855 5-855.03] angesteuert wird.
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'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:'''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:'''  
  
Hinweis zu [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-5-78...5-86.htm#code5-85 5-85]
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DKR 0403, 1510p
  
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
  
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Die DKR 1510p beschreibt das Vorgehen bei Erkrankungen, die durch die Schwangerschaft kompliziert werden oder die die Schwangerschaft komplizieren. Die Frage, ob eine Beeinflussung von Schwangerschaft und Erkrankung vorliegt, kann nur individuell bei der Behandlung jeder Patientin beantwortet werden. Vorausgesetzt der Prämisse, dass die Zystische Fibrose in ihrem Verlauf nicht durch die Schwangerschaft beeinflusst wird und keine gynäkologische Betreuung erfolgt, kommt die  DKR 0403 zur Anwendung.<br>Sobald die Schwangerschaft als erschwerender Faktor für die Zystische Fibrose oder umgekehrt dokumentiert sind, kommt die DKR 1510 zur Anwendung.<br><br>
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(Stand: 25.04.2022)
  
 
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Aktuelle Version vom 2. Juni 2022, 11:47 Uhr

Thema: Infekt der unteren Atemwege bei schwangerer Patientin

1. Anfrage vom: 09.11.2021

Stand: 25.04.2022


2. Problembeschreibung:

Aufnahme bei Infekt der unteren Atemwege im Rahmen der bekannten Mukoviszidose, Patientin ist schwanger. Keine gynäkologische Betreuung, Behandlung in der Klinik für Pneumologie. Antibiotische Behandlung. HD gemäß DKR 0403 Mukoviszidose in Übereinstimmung mit dem MD.

3. Frage:

Die Krankenkasse kommt mit folgender Behauptung:

Hier kollidieren zwei spezielle Kodierrichtlinien: die 1510p Komplikationen in der Schwangerschaft und die 0403d Zystische Fibrose. U. E. findet die DKR 0403 hier keine Anwendung, da es in dieser Kodierrichtlinie darum geht, dass die HD bei einer zystischen Fibrose immer durch einen E84*-Kode abzubilden ist, egal durch welche Manifestation der Patient ins KH kommt. Das sehen wir jedoch anders, da eine Schwangerschaft keine Manifestation einer zystischen Fibrose ist, eine zystische Fibrose sich aber komplizierend auf die Mutter und auf das Kind auswirken kann.


4. ggf. Lösungsansatz:

Unserer Meinung nach gilt die DKR 0403.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR 0403, 1510p


Antwort

Die DKR 1510p beschreibt das Vorgehen bei Erkrankungen, die durch die Schwangerschaft kompliziert werden oder die die Schwangerschaft komplizieren. Die Frage, ob eine Beeinflussung von Schwangerschaft und Erkrankung vorliegt, kann nur individuell bei der Behandlung jeder Patientin beantwortet werden. Vorausgesetzt der Prämisse, dass die Zystische Fibrose in ihrem Verlauf nicht durch die Schwangerschaft beeinflusst wird und keine gynäkologische Betreuung erfolgt, kommt die DKR 0403 zur Anwendung.
Sobald die Schwangerschaft als erschwerender Faktor für die Zystische Fibrose oder umgekehrt dokumentiert sind, kommt die DKR 1510 zur Anwendung.

(Stand: 25.04.2022)


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