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Im Hinweis zu den Beatmungsentwöhnungs-OPS 8-718* ist geregelt, dass dieser bei Patienten mit Beatmungzeit gem. DKR über 95 bzw. 168 Stunden anzugeben ist.
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Im Hinweis zu den Beatmungsentwöhnungs-OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2022/block-8-70...8-72.htm#code8-718 8-718*] ist geregelt, dass dieser bei Patienten mit Beatmungzeit gem. DKR über 95 bzw. 168 Stunden anzugeben ist.
  
 
   
 
   
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[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2022/block-8-70...8-72.htm#code8-718 8-718*]
  
  

Version vom 4. März 2022, 11:15 Uhr

Thema: Beatmungsentwöhnung

1. Anfrage vom: 18.11.2021

Stand:


2. Problembeschreibung: Im Hinweis zu den Beatmungsentwöhnungs-OPS 8-718* ist geregelt, dass dieser bei Patienten mit Beatmungzeit gem. DKR über 95 bzw. 168 Stunden anzugeben ist.


3. Frage:

Wie sind die, in den Hinweisen der Weaning-OPS vorgegeben, Beatmungsstunden (>95 / >168 Stunden) zu verstehen?

- Sind sie die Eingangsvoraussetzung? = ab dem Überschreiten der Stundenanzahl darf der erste Weaningtag gezählt werden

- oder sind sie nur Grundvoraussetzung für die Kodierung des OPS? = der erste Weaningtag kann nach weniger als 96/169 Stunden Beatmung bereits erfolgen – der OPS wird dann kodiert, wenn der Patient während des Aufenthaltes über die Stundenzahl kommt.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-718*


Antwort

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