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Voraussetzung für die Abbildung eines zur Implantation 5-820.94 zusätzlichen Wechsel-OPS (5-821.2f) ist, dass die geplante Pfanne mit der korrekten Größe definitiv eingesetzt worden ist (z. B. zementiert, verschraubt oder pressfit) und der Wechsel der Pfannenprothese durch eine weitere medizinische Indikation bedingt wurde.<br>
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Version vom 15. August 2023, 16:10 Uhr

1. Thema: Implantation einer Hüftgelenksendoprothese mit Pfannenprothese

Anfrage vom: 03.05.2023

Stand:


2. Problembeschreibung:

Im Rahmen der OP wurde auch eine neue Pfanne implantiert. Leider wurde intra - OP (also in der gleichen OP) festgestellt, dass die Pfannencirkumferenz verletzt wurde, so dass gleich auch wieder ein Wechsel der Pfanne stattfand.


3. Frage:

Ist – da zweimal die Implantation in der gleichen OP erfolgte – hier der OPS für den Einbau und den Wechsel, oder zweimal für den Einbau oder lediglich einmal der OPS 5-820.94 zu kodieren, da in gleicher OP und eine Verletzung der Pfanne „Eigenverschulden“ ist und nicht zu Lasten der Kasse gehen kann?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Voraussetzung für die Abbildung eines zur Implantation 5-820.94 zusätzlichen Wechsel-OPS (5-821.2f) ist, dass die geplante Pfanne mit der korrekten Größe definitiv eingesetzt worden ist (z. B. zementiert, verschraubt oder pressfit) und der Wechsel der Pfannenprothese durch eine weitere medizinische Indikation bedingt wurde.

(Stand 15.08.2023)


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