Anfrage 0357

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1. Thema: Formulierung im Text der DKR 1001w Definition Maschinelle Beatmung

Anfrage vom: 09.01.2024

Stand:


2. Problembeschreibung:

1001w Maschinelle Beatmung

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden.
Beatmung kann invasiv über eine Trachealkanüle oder einen Tubus erfolgen. Beatmung kann auch nichtinvasiv über ein Maskensystem erfolgen.
Für die Berechnung von Beatmungsstunden bei Patienten, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind nur Verfahren heranzuziehen, bei denen bei positiver Druckbeatmung eine Druck-differenz zwischen Inspiration und Exspiration von mindestens 6 mbar besteht.

Kodierung
Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren, das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebens-gefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnenKursiver Text. Das Grundleiden, das die intensivmedizinische Behandlung bedingt hat, muss in diesem Zusammenhang nicht mit der Hauptdiagnose identisch sein.
Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und Kreislauf und eine akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische Interventionen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen unmittelbar möglich).


3. Frage:

Könnten Sie uns bei der Interpretation/Auslegung der betroffenen OPS helfen? Wird weiterhin der Stent über diesen OPS bzw. dieses ZE abgedeckt oder lediglich das Hybridverfahren an sich?


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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