Anfrage 0355
1. Thema: Abgrenzung Neuanlage einer perkutanen Nephrostomie vs. erneute Einlage eines dislozierten Neprostomiekatheters in das vorbestehende Ostium
Anfrage vom: 19.10.2023
Stand: 21.11.2023
2. Problembeschreibung:
Es besteht Uneinigkeit in der Lesart des OPS 5-550.1 Nephrostomie. Dieser beinhaltet als Exklusivum den Wechsel eines Nephrostomiekatheters. In der Konstellation eines vorbestehenden, jedoch dislozierter Nephrostomiekatheters mit Notwendigkeit zur Neuanlage ist nun die Frage, ob die Einlage eines neuen Devices in die vorbestehende Nephrostomie ebenfalls den Sachverhalt einer Nephrostomie erfüllt (OPS 5-550.1) oder eher die bloße Erneuerung des Katheters vielmehr einem Wechsel (8-138.0) gleichkommt?
3. Frage:
Ist für die Neueinlage eines dislozierten Nephrostomiekatheters der OPS 5-550.1 zu kodieren oder ist dieses Verfahren eher als Wechsel des Nephrostomiekatheters (OPS 8-138.0) zu kodieren (, obwohl der Aspekt der Entfernung des alten Katheters durch die wechselnde Person fehlt)?
4. ggf. Lösungsansatz:
Aufgrund des geringeren Aufwands bei der Einlage eines neuen Katheters in das vorbestehende Ostium erscheint der Wechsel des Katheters der plausiblere OPS. Der OPS 5-550.1 hingegen suggeriert eher die erstmalige Anlage einer PCN an einem bis dato nicht vormanipulierten Gewebe.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Mit dem OPS Version 2024 wurde der neue OPS 8-138.2 Einlegen eines Nephrostomiekatheters über bestehenden Nephrostomiekanal für die in der Anfrage formulierten Konstellation etabliert.
Die beschriebene Maßnahme wird entsprechend der Überleitungsliste des BfArM OPS 2023 ==> OPS 2024 bis einschließlich 2023 über den OPS 8-138.0 abgebildet.
(Stand: 21.11.2023)
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