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Aktuelle Version vom 2. Mai 2019, 15:11 Uhr

Thema: Therapeuten und Pflegekräfte in Ausbildung

1. Anfrage vom: 01.06.2018

Stand: 04.06.2018


2. Problembeschreibung:

Bei einer Gruppe größer 12 Patienten, müssen zwei Therapeuten, Pflegekräfte usw. anwesend sein, sind Schüler in der Ausbildung dazu auch berechtigt?


3. Frage:


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

In den OPS-Kodes "9-649" und "9-696" wird von Mitarbeitern gesprochen, "die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis" stehen.


Schüler erfüllen die Kriterien des OPS-Katalogs hierbei nicht und können somit auch nicht berücksichtigt werden.

Die Forderung nach zwei Therapeuten bei Gruppengrößen zwischen 13 und 18 Patienten bezieht sich auf Gruppenpsychotherapien.

(Stand: 04.06.2018)


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