Anfrage P0021

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Thema: 1:1 Betreuung in der Erwachsenenpsychiatrie

1. Anfrage vom: 19.04.2021

Stand: 07.09.2021


2. Problembeschreibung:

Wir haben massive Probleme in der Beurteilung der 1:1 Betreuung KPP durch den MDK Hessen. Verstärkt wird das Problem durch ein Gerichtsurteil S 17 KR 647/17 vom 29.10.2020, welches den psychiatrischen Bereich und die dort anfallenden Zusatzarbeiten der 1:1 Betreuung stark konterkariert. Demnach gibt es unter normalen Bedingungen ohne Fixierungen keine 1:1 Betreuung. Eine viertelstündliche Dokumentation sei nicht ausreichend. Eine Beobachtung durch Sichtscheibe lehnt der MDK Hessen strikt ab, auch wenn der Patient auf Grund seiner psychischen Verfassung keine weitere Person im Zimmer duldet und eine Betreuung durch eine Sichtscheibe wegen Suzidalität durchzuführen ist. Grundsätzlich verhält es sich so, dass auch bei der Betreuung durch eine Sichtscheibe, eine Fachkraft „nur“ mit der Beobachtung und Betreuung des Patienten beschäftigt ist. Sämtliche anderen stationsüblichen Tätigkeiten werden nicht von dieser Person durchgeführt. Eine Dokumentation findet 15-30 minütig statt. Das Betreuungsangebot wird über die Sichtscheibe (welche an einer Stelle zum Patienten geöffnet werden kann) aufrechterhalten, da das Patientenzimmer jederzeit sofort betreten werden kann und der Kontakt zum Patienten ebenfalls jederzeit aufrechterhalten wird.

Ein weiteres Problem stellt die immer wieder in Gutachten auftauchende Mutmaßung auf, das Setting der 1:1 Betreuung sei nicht ersichtlich, obwohl jeder Eintrag eine entsprechende Überschrift trägt: Zusatzbehandlung 1:1 Betreuung in Form einer Sitzwache, die Pflegekraft befand sich von ….Uhr bis. …Uhr im Face to Face Kontakt……. Dazu ist zu sagen, das bei jedem zu prüfenden OPS Kode ein Qualifikationsnachweis mitgeliefert wird (siehe Anlage).

Es sollte aus unserer Sicht grundsätzlich geklärt werden, was im Sinne des OPS eine 1:1 Betreuung ist und was nicht. Ebenso sollten die Dokumentationsintervalle oder auch die Form der Dokumentation geklärt werden.

Auch eine Betreuung über eine Sichtscheibe, wenn eine Pflegeperson nur für diesen einen Patienten eingesetzt wird, verursacht den selben Personellen Einsatz wie eine Betreuung, wenn der Mitarbeiter(in) beispielsweise im Türrahmen sitzt oder direkt in der Nähe des Pateinten (was 80% aller Patienten ablehnen oder gar nicht erst aushalten).


3. Frage:

Es sollte aus unserer Sicht grundsätzlich geklärt werden, was im Sinne des OPS eine 1:1 Betreuung ist und was nicht. Ebenso sollten die Dokumentationsintervalle oder auch die Form der Dokumentation geklärt werden. Wie soll das Setting aus der Verlaufsdokumentation heraus ersichtlich sein?


4. ggf. Lösungsansatz:

Genaue Vorgaben zur 1:1 Betreuung inkl. der genauen Vorgabe einer Dokumentation. Genaues eruieren des personellen Einsatzes von Mitarbeitern bei einer intensiven Betreuung muss erfolgen. Aus meiner Sicht ist das Binden eines Mitarbeiters über einen Zeitraum von mehr als 2 Stunden an einen Patienten egal in welcher Form ob als Sitzwache, Face to Face oder über eine Sichtscheibe bei Ausübung keiner weiteren Aufgaben außer der Betreuung und Beobachtung des einen Patienten eine 1:1 Behandlung, da der Ressourcenaufwand immer der gleiche ist.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

9-640.xx


Antwort

Bei der kontinuierlichen Beobachtung eines Patienten durch eine Sichtscheibe bei Fremd- oder Selbstgefährdung auf Anordnung des behandelnden Arztes handelt es sich um eine 1:1-Betreuung im Sinne des OPS 9-640 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.

Eine 1:1-Betreuung dient gerade der Vermeidung einer (freiheitsbeschränkenden) Fixierung und kann deshalb nicht die Voraussetzung für die Anerkennung der Kodierung dieses OPS sein.

Aus der Dokumentation muss der Betreuungsbeginn, das Betreuungsende und die Zuordnung eines Mitarbeiters zu dem (einen) Patienten hervorgehen. Darüber hinausgehende Dokumentationsanforderungen sind dem OPS nicht zu entnehmen.

(Stand 07.09.2021)


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