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Schlagwort: Transmissionsprophylaxe, HIV, Neugeborenes – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 24.06.2015

Aktualisiert: 01.01.2016

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020

Problem/Erläuterung

Unmittelbar nach geplanter Schnittentbindung wird bei einem klinisch gesunden Reifgeborenen einer HIV-positiven Mutter, welche in der Schwangerschaft eine antiretrovirale Behandlung erhalten hat, eine antiretrovirale Transmissionsprophylaxe oral begonnen. Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

Als Hauptdiagnose ist Z20.6 Kontakt mit und Exposition gegenüber HIV [Humanes Immundefizienz-Virus] zu kodieren.

25.08.2016 Eine Schädigung des Neugeborenen liegt nicht vor. Kein Änderungsbedarf.

Kommentierung FoKA:

Dissens (04.07.2016)

Die korrekte Kodierung lautet bei Beachtung der Hinweistexte in der Klassifikation:
P00.2 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter
Schädigung des Fetus oder Neugeborenen durch eine Infektionskrankheit der Mutter, die unter A00-B99 und J09-J11 klassifizierbar ist, aber ohne Manifestation dieser Krankheit beim Fetus oder Neugeborenen
Exkl.:
Infektionen des Genitaltraktes der Mutter und mütterliche Infektionen an sonstigen Lokalisationen (P00.8)
Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch sind (P35-P39)

Der Begriff Schädigung des Neugeborenen ist nicht mit dem Begriff einer manifesten Erkrankung gleichzusetzen.

Der Kode Z20.6 Kontakt mit und Exposition gegenüber HIV [Humanes Immundefizienz-Virus] ist zusätzlich als Nebendiagnose zu kodieren.


Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)


Direkt-Link SEG-4

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