Anfrage 0024
1. Anfrage vom: 16.04.2012
Stand: 21.05.2012
2. Problembeschreibung:
Kodierung der Re-Implantation einer TEP bei zweizeitigem Wechsel. Der MDK verlangt hier einen Kode aus 5-820, 5-822, 5-824, 5-826. Wir sind hingegen hier der Meinung, dass aufgrund der Kodierrichtlinie P013k bei der Re-Implantation auch ein Kode aus einer Rubrik Revision, Wechsel zu verwenden ist.
3. Frage:
Korrekte Kodierung der Reimplantation bei 2-zeitigem Wechsel
4. ggf. Lösungsansatz:
Ein Lösungsvorschlag für diese beiden Probleme wäre das Einfügen von Hinweisen im Kapitel 5-821. Hinweis: Kodes aus 5-820, 5-822, 5-824, 5-826 sind nur bei der Primärimplantation von Endoprothesen zu verwenden 2. Hinweis: Bei der Re-Implantation einer Endoprothese im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels ist der Kode für den Wechsel zu verwenden 3. Hinweis: Eine Reoperation an einem Gelenk mit einliegender Endoprothese ist als Revision zu kodieren
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
5-82*, P013k
Antwort
Für endoprothetische Eingriffe gilt grundlegend:
"Implantationskodes" beschreiben das Einsetzen der Prothese an einer Stelle, wo bei der jeweiligen Operation keine Prothese (mehr) vorhanden ist
Kodes für Revision, Wechsel und Entfernung (5-821.-; 5-823.-; 5-825.-; 5-827.-) beschreiben:
- Die Revision, bei der die Prothese nicht entfernt wird
- Den Wechsel, bei der eine Prothese entfernt und im gleichen Arbeitsgang eine neue eingesetzt wird
- Die Entfernung, bei der eine Prothese entfernt und (zunächst) keine neue implantiert wird.
Bei einem zweizeitigen Wechsel (z. B. bei infizierter Prothese) werden somit zwei Eingriffe durchgeführt:
- Entfernung der Prothese
- Einsetzen einer neuen Prothese und 5-983 - Reoperation
Vorschläge für die Neufassung von Hinweisen, Inklusiva, Exklusiva können über die jeweiligen Fachgesellschaften in das Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung der Klassifikationssysteme eingebracht werden.
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