Anfrage 0035

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1. Anfrage vom: 05.07.2012

Stand: 28.01.2013


2. Problembeschreibung:

In unserem Krankenhaus wurde eine Klinik für spezielle septische Chirurgie etabliert und mit den Kostenträgern verhandelt. Derzeit sind reichlich Fragen zu Dokumentation und Kodierung zu lösen, um die entsprechenden Vorgaben für die Erlöse zu erreichen.

Zu folgenden Fragen konnte zwischen Medizincontrolling und chirurgischen Kollegen kein Konsens erreicht werden:


3. Frage:

Intervallprothese die fachliche Interpretation lautete: Eine Prothese wird aus Zement gegossen und implantiert Kodierung als Platzhalter mit: Einbringen von Abstandshaltern (z.B. nach Entfernung einer Endoprothese) 5-829.9 + Implantation von Knochenzement mit Antibiotikumzusatz, Becke 5-785.1d oder Implantation einer Sonderprothese 5-820.2*


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

(28.01.2013)

Die beschriebene Operation ist als Implantation eines 5-829.9 Abstandshalters mit einem Zusatzkode für den 5-785.- Knochenzement zu verschlüsseln.

Die Implantation einer Sonderprothese liegt nicht vor.


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