Anfrage 0099
1. Anfrage vom: 30.05.2014
Stand: 17.09.2014
2. Problembeschreibung:
Patient wird an einem Freitag auf der Stroke Unit wegen Schlaganfall aufgenommen. Innerhalb von 6 Std. erfolgt das CT, das 24-Stunden Monitoring von mind. 6 Parametern, sowie die geforderte Überwachung und Dokumentation des neurologischen Befundes. Am Montag wird der Patient dann auf die neurologische Station verlegt, es erfolgt die weiterführende notwendige Diagnostik. Der MDK streicht nun die Komplexziffer 8-981.- mit der Argumentation, die gesamte Diagnostik hätte auf der Stroke Unit stattfinden müssen und somit sei die Komplexziffer nicht abrechenbar. Laut Definition "Mindestmerkmale" ist aber nur eine Behandlung auf einer spezialisierten Einheit gefordert. Muss nun auch die gesamte Diagnostik während des Aufenthaltes auf der Stroke Unit erfolgen?
3. Frage:
Muss nun auch die gesamte Diagnostik während des Aufenthaltes auf der Stroke Unit erfolgen?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Zu dieser Fragestellung wurde die FAQ 8017 durch das DIMDI veröffentlicht:
Wie umfangreich muss die ätiologische Diagnostik für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 sein und wann muss sie erfolgen? Die ätiologische Diagnostik für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 ist bedarfsangepasst nach medizinischer Notwendigkeit durchzuführen und individuell unterschiedlich. Einzelne diagnostische Maßnahmen können sowohl vor Beginn als auch noch nach Beendigung der 24-Stunden-Monitoringphase in derselben Klinik durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Durchführung geht dann aber nicht in die Berechnung der Dauer der Komplexbehandlung ein. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen. [1]
(17.09.2014)
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