Anfrage 0107

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1. Anfrage vom: 04.09.2014

Stand: 17.09.2014


2. Problembeschreibung:

Ich möchte eine hier zuletzt 2012 diskutierte Frage wiederbeleben. Es handelt sich um die Anfrage 0029 vom 20.11.2012 - Die Antwort ist u.E. unzureichend begründet.

Ein 21 Tage altes Neugeborenes wird stationär aufgenommen. Bei der Aufnahme fällt ein Windelsoor auf. Das Krankenhaus rechnet gemäß ICD-10- GM 2014 eine B37.2 Kandidose der Haut und Nägel ab. Die Krankenkasse lehnte die Verwendung dieses Kodes ab und schlug stattdessen P37.5 Kandidose beim Neugeborenen vor.


3. Frage:

U.E. ist die B37.2 korrekt, da sich die P37.5 auf Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch sind, bezieht. Zum einen handelt es sich hierbei um Infektionen, die in utero oder unter der Geburt erworben wurden und zum anderen um Infektionen, die in der Perinatalperiode entstanden sind. Die Perinatalperiode reicht von der 24. Schwangerschaftswoche bis zum 7. Lebenstag. Das hier erwähnte Neugeborene ist hingegen 21 Tage alt. Wenn hier nur pauschal die Abrechnung von P-Kodes im Neugeborenenalter empfohlen werden, warum werden dann u. a. Diagnosen aus dem Kapiteln B00-B99 im Definitionshandbuch für die MDC 15 vorgeschlagen?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

B37.2, da keine Perinatalperiode und Exkl. Kapitel XVI Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch sind.

Antwort

Laut der in den Kodierrichtlinien enthaltenen Grundregeln zur Verschlüsselung (WHO) sind die Inklusiva und Exklusiva [Inkl. bzw. Exkl.] der jeweils ausgewählten Schlüsselnummer bzw. des Kapitels, der Gruppe oder der Kategorienüberschrift zu beachten.

Derartige Ausnahmeregeln sind z.B. dann erforderlich, wenn die systematische Einordnung in sich widersprüchliche Lösungen ermöglicht.

Bei der Kandidose des Neugeborenen wird im Kode auf die neonatale Phase (DKR 1601), im Dreisteller auf angeborene Erkrankungen und im Gruppentitel auf die perinatale Phase (DKR 1602) verwiesen.

Beim Kode B37.- wird durch ein Exklusivum dargestellt, dass Kandida-Infektionen bis zum 28. Lebenstag ausschließlich mit dem Kode P37.5 zu verschlüsseln sind.



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