Anfrage 0163

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1. Anfrage vom: 12.07.2016

Stand: 27.10.2016


2. Problembeschreibung:

Patient mit Hirninfarkt erleidet einen tonisch-klonischen Krampfanfall (Grand mal Anfall) bei Aufnahme auf Stroke unit, der mit Keppra behandelt wird. Der Hininfarkt wird als Auslöser gesehen.

Im Verlauf - nach stattgehabter Lyse am Aufnahmetag - sind in der EEG-Kontrolle keine epilepsietypischen Veränderungen nachweisbar. Es wird keine Dauermedikation mit einem Antiepileptikum eingeleitet.

Der MDK möchte statt der ND G40.6 Grand mal Anfälle, nicht näher bezeichnet die Diagnose R56.8 sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe / Anfall o.n.A. / Krampfanfall o.n.A. mit der Begründung der Code für Grand-mal-Anfall sei im Kapitel unter Epilepsie eingeordnet. Es liege aber keine Epilepsie vor, da es sich um ein einmaliges Geschehen handele, keine epilepsietypischen Veränderungen nachweisbar waren und auch keine spezifische Dauertherapie abgeleitet wurde.


3. Frage:

Kann für dieses einmalige Ereignis der Code G40.6 verwendet werden? Beschreibung des Krampfanfalls und einmalige Therapie ausreichend?


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Ein einmaliger Krampfanfall ist als "sonstiger" Anfall mit dem Kode R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe zu verschlüsseln.

Ein Kode aus G40.- ist Epilepsieerkrankungen vorbehalten. Gemäß Leitlinie gilt: "Die Diagnose einer Epilepsie ist gerechtfertigt, wenn mindestens ein epileptischer Anfall aufgetreten ist und Befunde vorliegen, die auf die Prädisposition für weitere epileptische Anfälle hinweisen..." [1].

Ist angesichts der klinischen Situation und der Synopsis aller Befunde die Einleitung einer antiepileptischen Therapie erforderlich, kann auch die Erstmanifestation eines Krampfanfalls mit einem Kode aus G40.- verschlüsselt werden.

(Stand 27.10.2016)


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