Anfrage 0193

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Thema: Assessment bei geriatrischer Komplexbehandlung

1. Anfrage vom: 22.05.2017

Stand: 12.06.2017


2. Problembeschreibung:

In der geriatrischen Komplexbehandlung ist die Verwendung standardisierter geriatrischer Assessments zu Beginn der Behandlung unter anderem im Bereich der Emotion vorgegeben. In vielen Abteilungen wird die „Geriatrische Depressionsskala“ (GDS) verwendet. Die GDS existiert als GDS-4 oder GDS-15 mit entsprechend 4. Bzw. 15. Items. Die Auslegungshinweise der MDK-Gemeinschaft zur Kodierprüfung der OPS 8-550* verweisen im Unterpunkt 5 in einer nicht abschließenden Liste auf die Verwendung des GDS-15. Im Rahmen der Prüfung durch den MDK wird die Verwendung der GDS-4 als nicht ausreichend beanstandet und der OPS 8-550* als nicht erfüllt strittig gesehen.


3. Frage:

Wird die Verwendung des GDS-4 als Assessment für den Bereich Emotion von Seiten des FoKA als ausreichend angesehen oder nicht?


4. ggf. Lösungsansatz:

Die 15 Fragen umfassende Version des GDS überfordert einen Teil der Patienten. Die 4-Fragen umfassende Version kann als ebenfalls ausreichend trennscharf angesehen werden (vanMarwijk HW,Wallace P, de Bock GH, Hermans J, Kaptein AA, Mulder JD (1995) Evaluation of the feasibility, reliability and diagnostic value of shortened versions of the geriatric depression scale. Br JGenPract45(393):195–199). Um die Notwendigkeit einer weiteren Diagnostik und Therapie im Sinne eines Assessments Prüfen zu können, ist auch die Version GDS-4 als ausreichend anzusehen. Die Auslegungshinweise der MDK-Gemeinschaft weisen darüber hinaus explizit darauf hin, dass „Die Instrumentenauswahl […] in diesem Rahmen frei (ist)“.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Antwort

So lange im OPS keine Vorgaben für ein ganz konkretes Assessment gemacht werden, ist jedes Instrument zulässig, sofern es ausreichend wissenschaftlich validiert ist und so lange in Leitlinien keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Laut OPS müssen lediglich 4 Bereiche erfasst sein, die Tiefe des Tests ist nicht vorgeschrieben.

(Stand: 12.06.2017)


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