Anfrage 0194
Thema: Kodierung der Antibiotikatherapie bei Neugeborenen
1. Anfrage vom: 13.04.2017
Stand: 12.06.2017
2. Problembeschreibung:
Auf der Neugeborenen Intensivstation wurde ein Neugeborenes mit Verdacht auf eine Infektion alle 12 Stunden mit einer 30 minütigen i.v. Antibiotikatherapie über 3 Tage behandelt. Krankenhausseitig wurde dies mit der Prozedur 8-010.x kodiert. Die hausinterne Schiedsstelle des Kostenträgers interpretiert den Hinweis (mehr als 24 Stunden über das Gefäßsystem verabreicht werden) im OPS 8-010.- folgendermaßen: Infusionen müssen addiert werden und in der Summe mehr als 24 Stunden ergeben.
3. Frage:
Interpretationfehler Kostenträger oder Krankenhaus
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen
Exkl.:
Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung (8-016)
Komplette parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung (8-018 ff.)
Infusion von Volumenersatzmitteln bei Neugeborenen (8-811)
Hinw.:
Ein Kode aus diesem Bereich wird angegeben, wenn Medikamente und Elektrolytlösungen mehr als 24 Stunden über das Gefäßsystem verabreicht werden
Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht anzugeben, wenn diese Verfahren Bestandteil der Wiederbelebung bei der Geburt sind oder als Komponente in einem bereits dokumentierten Kode enthalten sind
• 8-010.1 Intraarteriell, kontinuierlich
• 8-010.3 Intravenös, kontinuierlich
• 8-010.x Sonstige
• 8-010.y N.n.bez.
Antwort
Kodes aus 8-010.- sind für die kontinuierliche Gabe von Medikamenten oder Elektrolytlösungen über mindestens 24 Stunden vorgesehen. Die diskontinuierliche Gabe von Medikamenten kann deshalb nicht mit einem dieser Kodes verschlüsselt werden.
(Stand: 12.06.2017)
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