Anfrage 0223

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Thema: Korrekte Kodierung Stereotaktische Biopsie mit Bohrlochtrepanation

1. Anfrage vom: 18.04.2018

Stand: 04.06.2018


2. Problembeschreibung:

Pat. mit Herdbefund im Bereich des Thalamus. PE mittels stereotaktischen Biopsie mit vorher durchgeführter Bohrlochtrepanation.

Je nach kodierten OPS ergibt sich im Grouping eine andere DRG mit unterschiedlichem Kostengewicht und damit unterschiedlichem Erlös.


Wird neben dem OPS für die Biopsie zusätzlich der OPS für die erforderliche Bohrlochtrepanation angegeben erhöht sich das Kostengwicht und damit der Erlös:


DRG bei stereotaktischen Biopsie: B20E Gewicht 1,936

DRG Biopsie mit Angabe der Bohrlochtrepanation: B20D Gewicht 2,466


3. Frage:

Wie ist für diesen Fall die korrekte Kodierung?


4. ggf. Lösungsansatz:

Die Kodierung einer Biopsie am Nervengewebe findet sich im konkreten Fall im Bereich 1-51Biopsie an Nervengewebe, Hypophyse, Corpus pineale durch Inzision und Trepanation von Schädelknochen


Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen

1-510 Biopsie an intrakraniellem Gewebe durch Inzision und Trepanation von Schädelknochen (Hier ist der Zugang gesondert zu kodieren)

und

1-511 Stereotaktische Biopsie an intrakraniellem Gewebe (hier ist der Zugang nicht gesondert zu kodieren)


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Gemäß DKR P001f ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten in einem Kode abgebildet.Bei der Stereotaktischen Operation wird nach Eröffnung des Schädels über ein kleines Bohrloch die Biopsiekanüle eingeführt.Damit wäre 1-511.4 ohne Zugang zu kodieren.

Dem steht gegenüber, dass sich auch argumentieren ließe, dass eine Biopsie durch Inzision von Schädelknochen durchgeführt wurde.Es kommt auf die Sichtweise des Operateurs an, je nachdem wie er den Schwerpunkt des Eingriffs gewichtet: Fokus auf Biopsie durch Inzision bzw. Biopsie als stereotaktischer Eingriff ...

Antwort

Bei einer stereotaktischen Biopsie ist entsprechend der Hinweise zum OPS der Zugang nicht gesondert zu kodieren.

(Stand: 04.06.2018)


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