Anfrage 0224

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thema: Thorakoskopie

1. Anfrage vom: 23.05.2018

Stand: 04.06.2018


2. Problembeschreibung:

Wenn bei einer Thorakoskopie eine Adhäsiolyse aufgrund von starken Verwachsungen erforderlich wird, ist diese zusätzlich zu dem OPS 1-691.0 zu verschlüsseln? Wie sieht es mit der Biopsie und der Drainage (Poudrage) aus?


3. Frage:

Sind alle diese Maßnahmen in dem Kode für die Thorakoskopie enthalten?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Die Kodierung ist in der DKR P001 geregelt:
"Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionell-therapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist (z.B. diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht verschlüsselt)."

Somit ist bei einer Biopsie obligat der Kode 1-581.3 zusätzlich zu verschlüsseln.

Eine Adhäsiolyse ist mit dem Schlüssel 5-333.1, eine Pleurodese (Poudrage) mit 5-345.5 ohne zusätzliche Angabe der Thorakoskopie 1-691.0 zu kodieren.

Die Pleuradrainage wird nicht separat kodiert, da sie zum üblichen Vorgehen gehört.

(Stand: 04.06.2018)


Zurück zu Anfrage 0223

Weiter zu Anfrage 0225

Zurück zur Anfragen Übersicht