Anfrage 0224
Thema: Thorakoskopie
1. Anfrage vom: 23.05.2018
Stand: 04.06.2018
2. Problembeschreibung:
Wenn bei einer Thorakoskopie eine Adhäsiolyse aufgrund von starken Verwachsungen erforderlich wird, ist diese zusätzlich zu dem OPS 1-691.0 zu verschlüsseln? Wie sieht es mit der Biopsie und der Drainage (Poudrage) aus?
3. Frage:
Sind alle diese Maßnahmen in dem Kode für die Thorakoskopie enthalten?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Die Kodierung ist in der DKR P001 geregelt:
"Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionell-therapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist (z.B. diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht verschlüsselt)."
Somit ist bei einer Biopsie obligat der Kode 1-581.3 zusätzlich zu verschlüsseln.
Eine Adhäsiolyse ist mit dem Schlüssel 5-333.1, eine Pleurodese (Poudrage) mit 5-345.5 ohne zusätzliche Angabe der Thorakoskopie 1-691.0 zu kodieren.
Die Pleuradrainage wird nicht separat kodiert, da sie zum üblichen Vorgehen gehört.
(Stand: 04.06.2018)
Zurück zu Anfrage 0223
Weiter zu Anfrage 0225
Zurück zur Anfragen Übersicht