Anfrage 0292
1. Thema: Korrekte Auslegung der Mindestmerkmale im OPS Kode 8-552.ff bezüglich des Wortlautes Therapien mindestens 300 Minuten täglich und im Durchschnitt der Behandlungsdauer
Anfrage vom: 18.08.2020
Stand: 07.09.2021
2. Problembeschreibung:
Mindestmerkmale und Korrekte Auslegung der Mindestmerkmale im OPS Kode 8-552.ff bezüglich des Wortlautes Therapien mindestens 300 Minuten täglich und im Durchschnitt der Behandlungsdauer.
Original im OPS Kode:
Der vom Patienten benötigte Einsatz der Therapiebereiche erfolgt in unterschiedlichen Kombinationen von mindestens 300 Minuten täglich (bei simultanem Einsatz von zwei oder mehr Mitarbeitern dürfen die Mitarbeiterminuten aufsummiert werden) im Durchschnitt der Behandlungsdauer der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation.
3. Frage:
Was ist gemeint mit im Durchschnitt der Behandlungsdauer ? Welcher Bezug steht hier zu der im OPS Kode wörtlich geforderten Therapie von mindestens täglich 300 Minuten ?
4. ggf. Lösungsansatz:
a) Die durchschnittliche Behandlungsdauer bezieht sich auf die einzelnen Therapien (z.B. Physiotherapie 30 Minuten, Ergotherapie 20 min, etc.).
Auslegung: Mindestens 300 Minuten täglich sind wortgereu mit Therapien nachzuweisen, Tage mit weniger als 300 Minuten erfüllen die Mindestmerkmale nicht.
b) Die durchschnittliche Behandlungsdauer bezieht sich auf die gesamten Tage der Therapie (z.B. 14 Tage).
Auslegung: Die Gesamtbehandlungszeit muss verteilt auf alle Behandlungstage im Durchschnitt mindestens 300 Minuten ergeben (1. Tag 200 Minuten, 2. Tag 400 Minuten, etc., ist im Durchschnitt täglich 300 Minuten auf die Gesamtbehandlungsdauer, aber nicht täglich mindestens auf den einzelnen Tag zu werten.)
c) Die durchschnittliche Behandlungsdauer bezieht sich auf die Erkrankung. (z.B. Hirnblutung, Hirninfarkt, Tumore, etc.).
Auslegung: mindestens 300 Minuten täglich sind wortgereu mit Therapien nachzuweisen
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
8-552 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
Antwort
Bei einer neurologisch-neurochirugischen Frührehabilitation muss die Summe der Therapieminuten geteilt durch die Anzahl der Behandlungstage mindestens 300 Therapieminuten pro Tag ergeben.
(Stand: 07.09.2021)
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