Anfrage 0293
1. Thema: Korrekte Kodierung des OPS Kode 5-839.6ff „Andere Operationen an der Wirbelsäule: Knöcherne Dekompression des Spinalkanals“
Anfrage vom: 27.08.2020
Stand:
2. Problembeschreibung:
Wie können die
- knöcherne Dekompression des Spinalkanals (5-839.6*) von der erweiterten (? Warum „erweiterte“?)
- Laminektomie / Hemilaminektomie (5-030.5* – 5-030.6*, 5-031.2* - 5-031.3* und 5-032.3* - 5-032.4*) sowie von der
- 5-832.4 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie, partiell bzw. 5-832.8 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Wirbelbogen/ 5-832.9 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Wirbelbogen (und angrenzende Strukturen) voneinander abgegrenzt werden?
3. Frage:
Ab wann liegt eine kodierfähige „knöcherne Dekompression des Spinalkanals“ bei Laminektomie/ Hemilaminektomie oder bei Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie/Wirbelbogen oder als alleinige Prozedur vor?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine „knöcherne Dekompression des Spinalkanals“ (5-839.6*) (als alleinige Prozedur oder in Kombination mit den oben genannten Prozeduren) kodieren zu können?
4. ggf. Lösungsansatz:
a) immer bei dokumentierter Undercutting-Methode/Unterschneidender Dekompression (gemäß Inklusivum im OPS 5-839.6)
b) wenn eine erweiterte (Hemi-) Laminektomie durchgeführt wurde - mangels aktuell fehlendem OPS Kode und/oder
c) bei jedweder Entfernung von komprimierendem knöchernem Wirbelsäulen-Gewebe
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
.....
Zurück zu Anfrage 0292
Weiter zu Anfrage 0294
Zurück zur Anfragen Übersicht