Anfrage 0294

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1. Thema: Frühverschluss eines fem.pop.Bypass

Anfrage vom: 27.08.2020

Stand: 07.03.2022


2. Problembeschreibung:

Frühverschluss eines fem.pop.Bypass wenige Stunden nach OP kodiert mit 5-394.2 Revision eines vaskulären Implantates

Der Gutachter ändert in 5-394.1 Revision einer Anastomose.


Auszug aus dem OP Bericht:

Einsetzen des Spreizers. Darstellen der Anastomose und der Prothese. Die Prothese ist verschlossen. Diese wird angezügelt. Das P1-Segment wird noch etwas nach distal freigelegt und ebenfalls angezügelt. Eröffnen der Prothese im Bereich der Anastomose. Hier zeigt sich reichlich aufgeworfenen Intima- und thrombotisches Material. Daher wird jetzt die Protheseneröffnung bis in das P1-Segment der Arteria poplitea fortgeführt.


3. Frage:

In welchen Fällen ist die Kodierung des Revisions OPS gerechtfertigt?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

In der DKR P013 ist aufgeführt, dass "[...] Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, (aber) im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden". Unter den OPS 5-394.1 und 5-394.2 ist als Hinweis aufgeführt: "Spezifisch kodierbare Eingriffe sind gesondert zu kodieren". Der OPS für die Revision ist daher zusätzlich zu dem vaskulären Eingriff (z. B. Thrombektomie, Wechsel des Implantates) zu erfassen.
Da die Operation über den Bereich der Anastomose hinaus geht, ist in dem hier beschriebenen Eingriff der OPS 5-394.2 Revision eines vaskulären Implantates zutreffend.

(07.03.2022)


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