Anfrage 0335

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thema: Kodierung Mehrfragmentfraktur/ einfache Fraktur

1. Anfrage vom: 12.07.2021

Stand: 19.09.2022


2. Problembeschreibung:

HD ist S82.6 Außenknöchelfraktur re.

Therapie: von uns kodiert mit OPS 5-794.0n, 5-794.0r, 5-794.2r

Intraoperativ stellte sich heraus, dass es außer der auch radiologisch sichtbaren Fraktur noch eine knöcherne Absprengung gab (mehr als 2 Fragmente=Mehrfragmentfraktur). Eine Re-Fixierung des Knochensplitters schien nicht sinnvoll, er wurde intraoperativ entfernt. Rein formal handelt es sich bei mehr als 2 Fragmenten um eine Mehrfragmentfraktur.

Über den ICD-10 lässt sich das nicht abbilden.

Die - private - KK des Pat. argumentiert nun, dass nach Entfernen des Knochenfragmentes ja nur noch eine einfache Fraktur (2 Fragmente) vorgelegen habe und entsprechend mit 5-793.ff kodiert werden müsse.


3. Frage:

1. Ist die Auffassung der KK richtig?

2. Gibt es eine Möglichkeit, das Entfernen des Knochenteils anders zu kodieren?


4. ggf. Lösungsansatz:

Falls die Auffassung der KK stimmt: z.B. unter Exclusivum 5-794.ff: wenn nach Entfernen kleinerer Fragmente nur 2 Knochenfragmente miteinander verbunden werden, ist der OPS 5-793.ff zu verwenden


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Im ICD lässt sich die Mehrfragmentfraktur nicht abbilden. Der OPS Kode ist nicht eindeutig. In den Kodierrichtlinien habe ich dazu nichts gefunden.


Antwort

Die medizinische Definition einer Mehrfragmentfraktur (z. B. in der AO-Klassifikation) wird durch den Hinweis im OPS "Eine Mehrfragment-Fraktur wird als Fraktur mit mehr als zwei Fragmenten definiert." nicht vollständig abgedeckt. Eine Differenzierung zwischen Fragmenten und Splittern ist nicht ohne weiteres möglich.
Die Problematik wird in Abstimmung mit den Fachgesellschaften in das Vorschlagsverfahren eingebracht.

(Stand: 19.09.2022)


Zurück zu Anfrage 0334

Weiter zu Anfrage 0336

Zurück zur Anfragen Übersicht