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Schlagworte: Intrakranielle Thrombektomie, Stentretriever, Mikrodrahtretriever

Erstellt: 05.06.2020

Stand: 07.09.2021

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Bei einer intrakraniellen Thrombektomie (OPS 8-836.80) mit einem Stentretriever-System kommt ein Katheter zum Einsatz, der das Bergen des Thrombus mit dem Stentretriever durch zusätzliche Aspiration unterstützt.

Kann neben dem Zusatzkode 8-83b.84 Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems zur Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung, 1 Stentretriever-System zusätzlich der Zusatzkode 8-83b.80 Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems zur Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung, 1 Mikrodrahtretriever-System kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Entfernung des Thrombus mit dem Stentretrieversystem ist mit dem entsprechenden spezifischen Zusatzkode 8-83b.84 zu verschlüsseln. Die zusätzliche Anwendung eines Aspirationskatheters kann trotz des Inklusivums unter dem OPS 8-83b.80 nicht mit diesem Zusatzkode kodiert werden, da dem Wortlaut des Kodes nur entsprochen wird, wenn ein „System“ zum Einsatz kommt.

Der Aspirationskatheter ergänzt in diesem Falle das Stentretrieversystem bzw. ist Bestandteil dieses Systems und erfüllt nicht den Sachverhalt der Anwendung eines eigenständigen Mikrodraht-gestützten Thrombektomiesystems.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar

Wenn nur ein System, bestehend aus Führungsdraht und Aspirationskatheter und ggf. Retriever-Stent zum Einsatz kommt, ist die Kodierung mit einem OPS-Kode korrekt.

Werden zwei verschiedene Systeme eingesetzt, können auch beide Zusatzkodes für die Materialen angegeben werden.

Die unterschiedlichen Systeme sind in zwei Youtube-Videos dargestellt:

Mikrodrahtretriever [1] Stentretriever [2]

(Stand: 07.09.2021)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (27.04.2022)

Die vorliegende Konstellation wurde durch die Änderung des OPS-Kataloges 2022 abschließend geregelt.
Demnach gilt ab 01.01.2022:
Sofern ein Stentretriever, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86 und zusätzlich ein Thrombektomie-Aspirationskatheter, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.87 bis .89 verwendet werden, können die jeweiligen Zusatzentgelte abgerechnet werden.

Bis zum 31.12.2021 gilt:
Sofern ein Stentretriever-System (bestehend aus mehreren Komponenten wie z. B. Führungsdraht, Katheter, weitere Komponenten), zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86, und zusätzlich ein Aspirationskatheter-System (bestehend aus mehreren Komponenten wie z. B. Microdraht, Aspirationskatheter, Vorrichtung zur Aspiration), zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.80 bis .83, verwendet werden, können für die Systeme jeweils die Zusatzentgelte ZE152 (für das Stentretriever-System) und ZE133 (für das Aspirationskatheter-System) abgerechnet werden. Die individuelle Zusammenstellung der Systeme aus zur Leistungserbringung erforderlichen und geeigneten Einzel-Komponenten ist möglich.


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